Nachrichten
Endspurt! Kunsteisstadion Burgau noch bis einschließlich Sonntag, 26.02.2012, geöffnet!
Während der Faschingsferien gelten die im Anhang aufgeführten Öffnungszeiten.
Das Faschingskomitee der Stadt Burgau bedankt sich
Unser diesjähriger Umzug war wieder ein voller Erfolg.
Dafür danken wir
- allen Gästen, Musikkapellen und Gesellschaften,
- allen Umzugsteilnehmern für ihre Treue zum Burgauer Faschingsumzug,
- allen Sponsoren und Förderern der Burgauer Fasnacht, die für uns stets ein offenes Ohr und eine offene Hand haben,
- allen Abzeichenverkäufern, dem Roten Kreuz Burgau / Günzburg, der Polizei Burgau sowie der Freiwilligen Feuerwehr Burgau für ihre Unterstützung,
- allen Anwohnern und Mitbürgern, die geduldig Lärm und sonstige Beeinträchtigungen ertragen haben.
25 Jahre im Dienst der Stadt Burgau
Anlässlich des 25-jährigen Dienstjubiläums von Monika Kion bedankte sich Bürgermeister Konrad Barm für die langjährige Tätigkeit mit einem Blumenstrauß und der Ehrenurkunde des Freistaates Bayern. Am 6. Februar 1987 trat sie als Reinigungskraft für das Rathaus in den Dienst der Stadt.
Jogger, Walker und Spaziergäger können Umleitung nutzen
Wegen des Ausbaus der BAB 8 schafft die Stadt Burgau eine Ausweichmöglichkeit.
Eine Umleitung für die Nordic Walkingstrecke ist fertig und kann bei Bedarf genutzt werden.
Die Strecke befindet sich ca. 950 m vor der Autobahnunterführung an der Brementalstraße und endet im „Kunstweg“.
100 Tage Flexibus
Der Flexibus ist 23.000 km unterwegs gewesen. Er hat trotz Witterung eine Pünktlichkeitsquote von 92 %, dabei bewegten sich Abweichungen lediglich im Minutenbereich.83 % der Fahrten werden innerhalb Burgaus durchgeführt, wobei es nicht gesondert erfasst werden kann, wenn auch Bewohner der anderen Gemeinden in Burgau fahren.6 % aus oder nach Dürrlauingen, 3 % aus oder nach Landensberg, 4 % aus oder nach Röfingen, 4 % aus oder nach Winterbach.
100 Tage Erfolg, die, wie die Entwicklung zeigt, als Modellprojekt begonnen bald für den gesamten Landkreis Schule machen wird.
(mehr lesen)Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer
Wie alljährlich weist die Stadt Burgau auf die Verordnung der Stadt Burgau über das Reinhalten und die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und die Sicherungspflicht im Winter hin.
Hiernach haben zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz die Grundstücksanlieger, innerhalb der geschlossenen Ortslage, die von ihnen zu sichernden öffentlichen Gehbahnen in ausreichender Breite bei Schneefall zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen und in sicherem Zustand zu halten.
Aktuelle Fundgegenstände
Fundgegenstände, die bei der Stadt Burgau angemeldet wurden:

