Bauleitplanung

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Nußlacherhof 4 - Änderung des Flächennutzungsplanes 
Nußlacherhof 4 - Aufstellung Bebauungsplan
Gewerbegebiet Nord-Ost - 2. Änderung
Bebauungsplan "Hinteres Feldle - 4. Änderung"
Bebauungsplan „Frühlingstraße II“ im Stadtteil Limbach
Geoportal Bauleitplanung




Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ im Stadtteil Großanhausen

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ im Stadtteil Großanhausen, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau zu ändern.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierzu in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 die Vorentwurfsplanung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der jeweiligen Fassung vom 21.11.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB bestimmt.

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit

vom Montag, 18.12.2023 bis einschließlich Freitag, 26.01.2024,

im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
Diese steht Ihnen mit den Planunterlagen unten zum Download zur Verfügung.





Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat am 13.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.

In der Sitzung vom 21.11.2023 hat der Stadtrat der Stadt Burgau den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ mit Begründung in der Fassung vom 21.11.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB bestimmt.

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit

vom Montag, 18.12.2023 bis einschließlich Freitag, 26.01.2024,

im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
Diese steht Ihnen mit den Planunterlagen unten zum Download zur Verfügung.




Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“
Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB

​​​​​Der Stadtrat der Stadt Burgau hat am 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.

In der Sitzung vom 24.10.2023 hat der Stadtrat der Stadt Burgau den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ in der Fassung vom 24. Oktober 2023, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise), Teil C (Begründung) und Teil D (Vorhaben- und Erschließungsplan), erneut gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestimmt.

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit

vom Freitag, 17.11.2023 bis einschließlich Freitag, 22.12.2023,

im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Änderungen/Ergänzungen zum Entwurf in der Fassung vom 14.12.2023 sind gelb hinterlegt. Zudem entfällt die festgesetzte Art der Nutzung zur Beherbergung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
Diese steht Ihnen hier mit den Planunterlagen zur Verfügung.





Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Hinteres Feldle – 4. Änderung“ in Burgau
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Absatz 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 den Bebauungsplan „Hinteres Feldle – 4. Änderung“ in der Fassung vom 28.06.2022 mit redaktionellen Änderungen / Ergänzungen vom 08.11.2022 als Satzung beschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann den Bebauungsplan mit der Begründung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde bei der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen kann.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Hinteres Feldle – 4. Änderung“ in Kraft.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.

Des Weiteren stehen Ihnen die Planunterlagen unten zum Download zur Verfügung.





Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Frühlingstraße II“ im Stadtteil Limbach
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Absatz 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 16.03.2021 den Bebauungsplan „Frühlingstraße II“ in der Fassung vom 02.03.2021 als Satzung beschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde bei der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen kann.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Frühlingstraße II“ in Kraft.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.






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Das Auskunftstool Bauleitplanung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Auch die Bebauungspläne der Stadt Burgau können Sie hier abrufen.


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