Bekanntmachung - Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm – Augsburg Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 25 Abs. 4 Nr. 6 i.V.m. Abs. 5 BayLplG
Mitteilung der Stadt Burgau
BEKANNTMACHUNG
Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm – Augsburg
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 25 Abs. 4 Nr. 6 i.V.m. Abs. 5 BayLplG
Die DB Netz AG (Projektträgerin) plant, die Schienenverbindung zwischen Ulm/Neu-Ulm und Augsburg durch eine Ausbau-/Neubaustrecke leistungsfähiger zu machen. Das Projekt ist Teil der Magistrale für Europa Paris – Karlsruhe – Stuttgart – München – Wien – Bratislava /Budapest; es ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit dem Titel „ABS/NBS Ulm-Augsburg“
unter der Projektnummer „2-041-V02“ verankert und als vordinglicher Bedarf eingestuft.
Das Bahnprojekt erweist sich wegen einer Vielzahl kommunaler und fachlicher
Betroffenheiten im Raum zwischen Ulm/Neu-Ulm und Augsburg als ein Vorhaben mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit. Planungen dieser Wirkungsrelevanz sind vor der Entscheidung über ihre Zulässigkeit in einem Raumordnungsverfahren zu überprüfen (Art. 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BayLplG). Die Regierung hat hierzu ein Raumordnungsverfahren eingeleitet.
Im Raumordnungsverfahren prüft die Regierung die raumbedeutsamen Auswirkungen des Bahnprojekts, die Einbeziehung der von der Projektträgerin eingebrachten Trassenvarianten, unter überörtlichen Gesichtspunkten, einschließlich der überörtlich raumbedeutsamen Umweltbelange; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft (Art. 2 Ziff. 1, Art. 24 Abs. 2 Sätze 2 und 4 BayLplG).
Das Ergebnis dieses Raumordnungsverfahrens in Form einer landesplanerischen
Beurteilung greift den in diesem Fall vorgeschriebenen weiteren Verfahren nicht vor und ersetzt weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen.
Nähere Angaben zu dem geplanten Vorhaben, u.a. zur Bedeutung für den Schienenverkehr, zu den Varianten, zur technischen Ausführung und zu den von der Projektträgerin erwarteten Auswirkungen auf die Umwelt, sind den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Raumordnungsverfahren werden die bei der Regierung von Schwaben eingereichten Verfahrensunterlagen im Zeitraum vom
Montag, 25.09.2023, bis einschließlich Mittwoch, den 25.10.2023
im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 08, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr)
zur Einsichtnahme ausgelegt.
Ferner sind im Rahmen der Beteiligung die Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de unter Service –Raumordnung, Regionalplanung – laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren eingestellt.
Hinweise zur Auslegung:
Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt den nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine Individualbetroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BayLplG).
Die Regierung von Schwaben wird keine Empfangsbestätigungen ausstellen und wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Zulassungsverfahren werden diese nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgetragen werden.
Technische und fachliche Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Weitergehende und vertiefende Prüfungen, etwa auch die Prüfung der Bedarfsfrage, werden Gegenstand nachfolgender Zulassungsverfahren sein.
Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollen nur bei den Städten, Märkten und Gemeinden oder bei der Regierung von Schwaben abgegeben werden.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme auf elektronischem Wege abgeben wollen, übermitteln Sie diese bitte an: ROV_ABS_NBS_ULM_AUGSBURG(at)reg-schw.bayern.de
Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung des Raumordnungsverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sich die Beteiligten damit einverstanden.
Die Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der Projektträgerin als möglicherweise planungsrelevanten Hinweis zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, werden wir die Stellungnahmen anonymisiert weiterleiten; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist in der
Stellungnahme ausdrücklich zu erklären.
Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) durch ortsübliche Bekanntmachung unterrichtet werden.
Burgau, 15.09.2023
STADT BURGAU
Martin Brenner
Erster Bürgermeister