Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB): Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ im Stadtteil Limbach
STADT BURGAU
7.13/09.24HEI
Mitteilung der Stadt Burgau
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ im Stadtteil Limbach
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ beschlossen.
Änderungsbereich
Der räumliche Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist mit dem Plangebiet des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ identisch und umfasst damit die folgenden Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 der Gemarkung Limbach vollständig sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 der Gemarkung Limbach. Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan, o. M.).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ ist für den Bereich des Flächennutzungsplans südlich der Staatsstraße 2510 die Errichtung eines Kreisbauhofs und hieran westlich angrenzend die Entwicklung von Gewerbeflächen vorgesehen. Es handelt sich um einen Bereich, der bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Entwicklungspotential in Verbindung mit einem Interkommunalen Gewerbegebiet gesehen wird.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau sind die Flächen des geplanten Kreisbauhofs als Fläche für Gewerbe dargestellt. Die westlichen Flächen des geplanten Gewerbegebiets sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die vorgesehene Nutzung kann somit nicht aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau entwickelt werden.
Den Festsetzungen des Bebauungsplans und dem vorgesehenen Planungsziel folgend, sollen Flächen, die bisher als Gewerbe dargestellt sind zu einer Fläche für den Gemeinbedarf (Kreisbauhof) geändert werden. Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Fläche für Gewerbe überführt werden.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes kann dem Entwicklungs- und Anpassungsgebot des parallelen Bebauungsplanverfahrens entsprochen werden.
Verfahrensart
Die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierzu ebenso in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2024 die Vorentwurfsplanung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ in der Fassung vom 09.07.2024 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB bestimmt.
Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Begründung (Teil B) und dem Umweltbericht (Teil C) kann im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit
vom Montag, 12.08.2024 bis einschließlich Montag, 16.09.2024
im Internet auf der Homepage der Stadt Burgau unter https://www.burgau.de/Bauleitplanung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffnungszeiten sind:
- Montag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
- Dienstag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Mittwoch von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
- Donnerstag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
- Freitag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (UmweltRechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Absatz 3 BauGB).
Burgau, 01.08.2024
STADT BURGAU
Martin Brenner
Erster Bürgermeister