Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ im Stadtteil Limbach
STADT BURGAU
7.13/10.024HEI
Mitteilung der Stadt Burgau
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ im Stadtteil Limbach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 im Parallelverfahren
1. Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ beschlossen.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Stadtteil Limbach und umfasst die folgenden Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 der Gemarkung Limbach vollständig sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 der Gemarkung Limbach. Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan, o. M.).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Landkreis Günzburg ist schon seit mehreren Jahren auf der Suche nach geeigneten Flächen für den Bau eines benötigten Kreisbauhofs für den Gemeinbedarf. Der Standort südlich der Staatsstraße 2510 hat sich aufgrund seiner Lage im Kreisgebiet und verkehrlichen Erreichbarkeit mit einer besonderen Eignung herausgestellt.
Zudem verzeichnet die Stadt Burgau einen anhaltend hohen Bedarf an Grundstücken für das produzierende und verarbeitende Gewerbe sowie Dienstleistungen. Im Zuge der Bebauung des geplanten Kreisbauhofs des Landkreises mit einer neuen verkehrlichen Erschließung eröffnet sich das Potenzial auf den hieran westlich angrenzenden Flächen Gewerbebauten zu errichten.
Die Planung verfolgt das Ziel Flächen für den Straßenunterhalt bereitzustellen. Darüber hinaus trägt die Planung auch dem Gesichtspunkt des Erhalts und der Verbesserung der Erwerbsstruktur für die einheimische Bevölkerung, sowie dem Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen Rechnung.
Die landwirtschaftliche Fläche befindet sich bislang nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Da es sich bei den Vorhaben nicht um privilegierte Vorhaben im Außenbereich handelt, wird zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Verfahrensart
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 23.07.2024 ebenso den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ in der Fassung vom 09.07.2024 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB bestimmt.
3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) kann mit der Begründung (Teil C) und dem Umweltbericht (Teil D) im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit
vom Montag, 12.08.2024 bis einschließlich Montag, 16.09.2024
im Internet auf der Homepage der Stadt Burgau unter https://www.burgau.de/Bauleitplanung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffnungszeiten sind:
- Montag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr,
- Dienstag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Mittwoch von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr,
- Donnerstag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
- Freitag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
4. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgau, 01.08.2024
STADT BURGAU
Martin Brenner
Erster Bürgermeister