Informationen der Friedhofsverwaltung
Mitteilung der Stadt Burgau
Informationen der Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung bittet alle Grabnutzungsberechtigten die Grabstätten würdig herzurichten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhalten.
Um eine problemlose Pflege der Hecken, Wege- und Grünflächen gewährleisten zu können, bitten wir darauf zu achten, dass die Stadt Burgau ungehindert die Hecken schneiden, das Laub entfernen, die Pflasterflächen kehren und im Winter die Räum- und Streupflicht durchführen kann.
Die Stadt Burgau bittet daher alle Grabbesitzer, keine Gegenstände (z.B. Gartengeräte, Vasen, Gießkannen, Blumenerde, usw.) um die Gräber herum zu lagern.
Für Grünabfälle, Plastikmüll von Tüten und Pflanzgefäße, stehen Container zur Verfügung. Grablichter können in die dafür bereitgehaltenen Tonnen entsorgt werden. Die Abfallgefäße stehen ausschließlich zur Entsorgung von Friedhofsabfällen bereit. Damit die Abfälle durch die Stadt Burgau reibungslos entsorgt werden können, bitten wir die Trennung der Abfälle einzuhalten.
Für Sturmschäden (z.B. durch herabfallende Äste) an Grabanlagen sowie Fälle von höherer Gewalt besteht leider kein städtischer Versicherungsschutz. Diese Fälle müssten auf Wunsch privatrechtlich versichert werden.
Für städtische Urnenstelen gelten folgende Verpflichtungen:
- Es dürfen keine Grablichter, Grabschalen oder sonstiger Grabschmuck (z.B. Vasen, Porzellanfiguren usw.) niedergelegt oder aufgestellt werden. Für Schäden sowie Verlust im Falle einer Beseitigung haftet der jeweilige Verursacher.
- Das Aufstellen von Grabgestecken und Blumenschmuck ist für die Dauer von 12 Wochen nach einer Beisetzung sowie jährlich im November (von Allerheiligen bis zum Totensonntag) gestattet.
Danke, dass Sie mithelfen unseren städtischen Friedhöfen ein gepflegtes und würdiges Erscheinungsbild zu geben.
Burgau, 24. September 2024
STADT BURGAU
Martin Brenner
Erster Bürgermeister