Mitteilung der Stadt Burgau - Informationen der Friedhofsverwaltung
Mitteilung der Stadt Burgau
Informationen der Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung bittet alle Grabnutzungsberechtigten die Grabstätten würdig herzurichten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhalten.
Um eine problemlose Pflege der Hecken, Wege- und Grünflächen gewährleisten zu können, bitten wir darauf zu achten, dass die Stadt Burgau ungehindert die Hecken schneiden, das Laub entfernen, die Pflasterflächen kehren und im Winter die Räum- und Streupflicht durchführen kann. Die Stadt Burgau bittet daher alle Grabbesitzer darum, keine Gegenstände (zum Beispiel Gartengeräte, Vasen, Gießkannen, Blumenerde, und so weiter) um die Gräber herum zu lagern. Dies trägt zudem zu einem würdigen und ordentlichen Erscheinungsbild der städtischen Friedhöfe bei.
Beim Entfernen von Laub auf den Gräbern, bitten wir darauf zu achten, das Laub in den vorgesehenen Containern zu entsorgen.
Für Grünabfälle, Plastikmüll von Tüten und Pflanzgefäßen, stehen Container zu Verfügung. Grablichter können in die dafür bereitgehaltenen Tonnen entsorgt werden.
Die Abfallgefäße stehen ausschließlich zur Entsorgung von Friedhofsabfällen bereit. Damit die Abfälle durch die Stadt Burgau reibungslos entsorgt werden können bitten wir die Trennung der Abfälle einzuhalten.
Für Urnenstelen-Gräber gelten folgenden Verpflichtungen:
- Es dürfen keine Grablichter, Grabschalen oder sonstiger Grabschmuck (zum Beispiel Vasen, Porzellanfiguren und so weiter) niedergelegt oder aufgestellt werden. Für Schäden sowie Verlust im Falle einer Beseitigung haftet der jeweilige Verursacher.
- Grabgestecke und Blumenschmuck sind für die Dauer von 12 Wochen nach einer Beisetzung zugelassen.
Zur Vermeidung der Ausbreitung des „Buchsbaumzünslers" auf andere Grabstellen wären wir den betroffenen Grabbesitzern für die Einleitung entsprechender Maßnahmen im Bedarfsfall dankbar (zum Beispiel Entfernung befallener Pflanzen oder Behandlung mit einem zugelassenen biologischen Pflanzenschutzmittel).
Bitte nutzen Sie für die Beseitigung die saisonal auf den städtischen Friedhöfen aufgestellten Spezialcontainer oder entsorgen Sie befallene Pflanzen oder abgesammelte Raupen in luftdicht verschlossenen Plastiktüten über den Restmüll, um eine weitere Ausbreitung über die regulären Grüngutabfälle zu vermeiden.
Wichtiger Sicherheitshinweis:
Aufgrund von Allergiegefahren bitten wir Sie, keine Raupen oder Nester des
„Eichenprozessionsspinners“ zu berühren!
Burgau, 20. April 2021
STADT BURGAU
Martin Brenner
Erster Bürgermeister