Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage Großanhausen“ im Stadtteil Großanhausen
STADT BURGAU
7.13/14.22HEI
Mitteilung der Stadt Burgau
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage Großanhausen“
im Stadtteil Großanhausen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
1. Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 26.07.2022 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Biogasanlage mit den dazugehörigen Anlagenteilen, wie Behälter, Fahrsilo, Technikgebäude (Blockheizkraftwerk) beziehungsweise alle Einrichtungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Biogasanlage erforderlich sind, an der Hammerstetter Straße aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Biogasanlage Großanhausen“ erhalten.
Das Plangebiet umfasst die Flurnummern 272, 248 und Teil von 273 der Gemarkung Großanhausen mit rund 2,4 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt.
Anlass der Planung ist, eine Biogasanlage zur Energieerzeugung, Strom und Nahwärme, südlich von Großanhausen zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Erneuerbare Energien“ nach § 11 Absatz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ mit dazugehören Grünflächen vorgesehen.
Gleichzeitig wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burgau im sogenannten Parallelverfahren geändert.
Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung wurde das Planungsbüro Berchtenbreiter aus Nördlingen / Grosselfingen in Kooperation mit dem Planungsbüro Sing aus Meitingen beauftragt.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ mit Begründung in der Fassung vom 02.09.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB bestimmt.
3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.09.2022 liegt in der Zeit
vom Freitag, 18.11.2022 bis einschließlich Freitag, 23.12.2022,
im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweis:
Aufgrund der „Corona-Situation“ wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der Einsichtnahme des Entwurfs des Bebauungsplans im Internet Gebrauch zu machen.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
4. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgau, 08.11.2022
STADT BURGAU
Martin Brenner
Erster Bürgermeister