Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ im Stadtteil Großanhausen
STADT BURGAU
7.13/15.22HEI
Mitteilung der Stadt Burgau
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ im Stadtteil Großanhausen
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 26.07.2022 beschlossen, im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ im Stadtteil Großanhausen, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau zu ändern.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist mit dem Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ identisch und liegt circa 170 Meter südlich von Großanhausen, abgegrenzt durch die Autobahn A 8.
Es umfasst folgende Grundstücke: Flurnummer 272, 248 und Teil von 273 und jeweils Gemarkung Großanhausen. Der Änderungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Erneuerbare Energien“ nach § 11 Absatz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ mit dazugehören Grünflächen vorgesehen.
Entsprechend dem aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Burgau ist der geplante Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer Bedeutung – Empfehlung Grünland dargestellt.
Daher wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB geändert.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierzu in seiner öffentlichen Sitzung am 04.10.2022 die Vorentwurfsunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ in der jeweiligen Fassung vom 02.09.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB bestimmt.
Der Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.09.2022 liegt in der Zeit
vom Freitag, 18.11.2022 bis einschließlich Freitag, 23.12.2022,
im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweis:
Aufgrund der „Corona-Situation“ wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes im Internet Gebrauch zu machen.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Absatz 3 BauGB).
Burgau, 08.11.2022
STADT BURGAU
Martin Brenner
Erster Bürgermeister