Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz



Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Burgau
zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz


Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

  • A)  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Absatz 2 BMG in Verbindung mit § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
  • B)  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Absatz 2 BMG widersprechen.
  • C)  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 1 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 5 BMG widersprechen.
  • D)  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 2 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 5 BMG widersprechen.
  • E)   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 3 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 5 BMG widersprechen.



Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der

Stadt Burgau,
Einwohnermeldeamt,
Gerichtsweg 8,
89331 Burgau

vornehmen oder direkt über unsere Internetseite Übermittlungssperren einrichten bzw. einrichten lassen.


Burgau, 03.01.2023
STADT BURGAU