Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.12.2020
29.12.2020
Mitteilung der Stadt Burgau
Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.12.2020
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 15.12.2020 die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) beschlossen.
Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Die Satzung liegt in der Stadtverwaltung Burgau (Rathaus), Gerichtweg 8, 89331
Burgau, Zimmernummer 21, in der Zeit vom 30.12.2020 – 05.02.2021 während der
allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Außerdem finden Sie diese Satzung auch auf unserer Webseite unter der Rubrik "Hundehaltung" bei den Satzungen und Ortsvorschriften:
Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.12.2020
Burgau, den 29.12.2020
STADT BURGAU
Martin Brenner
Erster Bürgermeister