Zuschussanträge für den privaten Musikunterricht
Lt. Kulturausschussbeschluss vom 10.März 2009 der Stadt Burgau erhalten alle Schüler und Schülerinnen, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen, eine Bezuschussung der Unterrichtsgebühr für den privaten Musikunterricht.
Zuschussvoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau
- Unterricht findet in der Stadt Burgau statt und
- Unterricht erfolgt durch anerkannte, qualifizierte Musiklehrerinnen und Musiklehrer
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Zuschüsse der Stadt Burgau für den privaten Musikunterricht - anerkannte, qualifizierte Musiklehrerinnen und Musikleher