Änderungen im Verpackungsgesetz: Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen
Pressemitteilung
Der Landkreis Günzburg informiert:
Änderungen im Verpackungsgesetz
Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen
Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen sollen ab 2023 dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Ein kurzer Überblick über die Regelungen im Verpackungsgesetz.
Was gilt für Lieferdienste und Gastronomie?
Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Hier reicht es aus, wenn die Möglichkeit angeboten wird, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter abzufüllen. Auf diese Möglichkeit ist die Kundschaft deutlich hinzuweisen.
Für welche Getränkebehältnisse gilt künftig die Pfandpflicht?
Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Auch alle Getränkedosen sind seit 2022 ausnahmslos pfandpflichtig. Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt dafür, dass diese verwertet werden können. Es lassen sich neue Flaschen oder auch Textilien herstellen.
Weitere Informationen finden Sie unter kaw.landkreis-guenzburg.de