Leistung/Service

Wasserversorgung: Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

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Kontakt
  • Kämmerei; (Grundsteuer und Abrechnung Wasser/Abwassergebühren)
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Kosten/Leistung

Wasser-Gebührensätze

Wasserversorgung
Burgau & Oberknöringen
Preise
Verbrauchsgebühr*
(pro m³)
1,90 Euro
Grundgebühr* nach Zählergröße:
bis 4 m³/h 36,00 Euro
bis 10 m³/h 90,00 Euro
bis 16 m³/h 144,00 Euro
bis 40 m³/h 360,00 Euro
bis 63 m³/h 567,00 Euro
Wasserversorgung
Limbach
Preise
Verbrauchsgebühr*
(pro m³)
2,26 Euro
Grundgebühr* nach Zählergröße:
bis 4 m³/h 36,00 Euro
bis 10 m³/h 90,00 Euro
bis 16 m³/h 144,00 Euro
bis 40 m³/h 360,00 Euro
bis 63 m³/h 567,00 Euro
Wasserversorgung 
Unterknöringen, Großanhausen & Kleinanhausen 
Die Stadtteile Unterknöringen, Großanhausen und Kleinanhausen werden mit Wasser des Zweckverbands Glöttgruppe versorgt. Die aktuellen Preise des Zweckverbands Glöttgruppe finden Sie unter folgendem Link:

www.zv-glöttgruppe.de (Wassergebühren)

*zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %.


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Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu