Wasserversorgung: Zahlung der Wassergebühren
Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
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Kämmerei; (Grundsteuer und Abrechnung Wasser/Abwassergebühren)
Wasser-Gebührensätze
Wasserversorgung Burgau & Oberknöringen |
Preise |
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Verbrauchsgebühr* (pro m³) |
1,90 Euro |
Grundgebühr* nach Zählergröße: | |
bis 4 m³/h | 36,00 Euro |
bis 10 m³/h | 90,00 Euro |
bis 16 m³/h | 144,00 Euro |
bis 40 m³/h | 360,00 Euro |
bis 63 m³/h | 567,00 Euro |
Wasserversorgung Limbach |
Preise |
Verbrauchsgebühr* (pro m³) |
2,26 Euro |
Grundgebühr* nach Zählergröße: | |
bis 4 m³/h | 36,00 Euro |
bis 10 m³/h | 90,00 Euro |
bis 16 m³/h | 144,00 Euro |
bis 40 m³/h | 360,00 Euro |
bis 63 m³/h | 567,00 Euro |
Wasserversorgung Unterknöringen, Großanhausen & Kleinanhausen |
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Die Stadtteile Unterknöringen, Großanhausen und Kleinanhausen werden mit Wasser des Zweckverbands Glöttgruppe versorgt. Die aktuellen Preise des Zweckverbands Glöttgruppe finden Sie unter folgendem Link: www.zv-glöttgruppe.de (Wassergebühren) |
*zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %.
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)