Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Siemensstraße — Betriebserweiterung BSB-Metallverformung“


STADT BURGAU
7.13/21.23HEI

Mitteilung der Stadt Burgau

Burgauer Stadtwappen




Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Siemensstraße — Betriebserweiterung BSB-Metallverformung“ Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Absatz 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat mit Beschluss vom 26.09.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Siemensstraße — Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ in der Fassung vom 26.01.2016/27.06.2023 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen und der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.01.2016/27.06.2023 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) in der Fassung vom 13.08.2015.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Siemensstraße — Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ mit der Begründung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend ist der Bebauungsplan auch auf unsrer Webseite der Stadt Burgau unter der Rubrik Bauleitplanung sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern  zugänglich.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  • 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans‚
  • 3. nach $ 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  • 4. nach § 214 Absatz 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Siemensstraße - Betriebsewveiterung BSB Metallverformung“ schriftlich gegenüber der Stadt Burgau geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan
„Siemensstraße - Betriebsewveiterung BSB Metallverformung“ in der Fassung vom 26.01.2016I27.06.2023 in Kraft.



Burgau, den 19.10.2023
STADT BURGAU

Martin Brenner
Erster Bürgermeister