Remsharter Straße 10
89331 Burgau
Telefon:
Fax:
08222 / 966336



1. Zuständigkeitsbereiche

Wasserwerk der Stadt Burgau

  • Stadt Burgau
  • Oberknöringen
  • Limbach

Zweckverband Glöttgruppe

  • Unterknöringen
  • Großanhausen
  • Kleinanhause

www.zv-gloettgruppe.de




2. Trinkwasserwerte

Wasser-Härtebereich "mittel"
in Burgau und Oberknöringen

Trinkwasserwerte Burgau: 1. Halbjahr 2022 (PDF)
Trinkwasserwerte Burgau: 2. Halbjahr 2021 (PDF)
Trinkwasserwerte Burgau: 1. Halbjahr 2020 (PDF)
Trinkwasserwerte Burgau: 2. Halbjahr 2019 (PDF)




3. Wasser-Gebührensätze

Sehr geehrte Gebührenzahlerin,
sehr geehrter Gebührenzahler,

im Jahr 2021 wurde die Neukalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für die Einrichtungen Mindelast und Kammelast sowie der Wasserverbrauchsgebühren für die Einrichtungen Burgau und Limbach durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in der Sitzung vom 27.07.2021 hierzu den Neuerlass der Satzungen für die Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtungen beschlossen und am 28.09.2021 öffentlich bekannt gemacht.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die geltenden Gebührensätze:

Überblick über die geltenden Gebührensätze
Entwässerungseinrichtung
Mindelast:
Alte Preise
bis 30.09.2021
Neue Preise
ab 01.10.2021
Schmutzwassergebühr
(pro m³)
1,87 Euro 1,97 Euro
Niederschlagswassergebühr
(pro m²)
0,19 Euro 0,20 Euro
Grundgebühr
nach Zählergröße
Alte Preise
bis 30.09.2021
Neue Preise
ab 01.10.2021
bis 4 m³/h 24,00 Euro 48,00 Euro
bis 10 m³/h 48,00 Euro 120,00 Euro
bis 16 m³/h 96,00 Euro 192,00 Euro
bis 40 m³/h 240,00 Euro 480,00 Euro
bis 63 m³/h 384,00 Euro 756,00 Euro
bis 100 m³/h 384,00 Euro 756,00 Euro
Entwässerungseinrichtung Kammelast: Alte Preise
bis 30.09.2021
Neue Preise
ab 01.10.2021
Schmutzwassergebühr
(pro m³)
1,84 Euro 2,02 Euro
Niederschlagswassergebühr
(pro m²)
0,27 Euro 0,33 Euro
Grundgebühr
nach Zählergröße
Alte Preise
bis 30.09.2021
Neue Preise
ab 01.10.2021
bis 4 m³/h 24,00 Euro 48,00 Euro
bis 10 m³/h 48,00 Euro 120,00 Euro
bis 16 m³/h 96,00 Euro 192,00 Euro
bis 40 m³/h 240,00 Euro 480,00 Euro
bis 63 m³/h 384,00 Euro

756,00 Euro

bis 100 m³/h 384,00 Euro 756,00 Euro
Wasserversorgung
Burgau und Oberknöringen:
Alte Preise
bis 30.09.2021
Neue Preise
ab 01.10.2021
Verbrauchsgebühr*
(pro m³)
1,75 Euro 1,90 Euro
Grundgebühr*
nach Zählergröße
Alte Preise
bis 30.09.2021
Neue Preise
ab 01.10.2021
bis 4 m³/h 18,00 Euro 36,00 Euro
bis 10 m³/h 36,00 Euro 90,00 Euro
bis 16 m³/h 72,00 Euro 144,00 Euro
bis 40 m³/h

180,00 Euro

360,00 Euro
bis 63 m³/h 288,00 Euro 567,00 Euro
bis 100 m³/h 288,00 Euro 567,00 Euro
Wasserversorgung
Limbach:
Alte Preise
bis 30.09.2021
Neue Preise
ab 01.10.2021
Verbrauchsgebühr*
(pro m³)
2,12 Euro 2,26 Euro
Grundgebühr*
nach Zählergröße
Alte Preise
bis 30.09.2021
Neue Preise
ab 01.10.2021
bis 4 m³/h 18,00 Euro 36,00 Euro
bis 10 m³/h 36,00 Euro 90,00 Euro
bis 16 m³/h 72,00 Euro 144,00 Euro
bis 40 m³/h 180,00 Euro 360,00 Euro
bis 63 m³/h 288,00 Euro 567,00 Euro
bis 100 m³/h 288,00 Euro 567,00 Euro
*zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %.

Die Stadtteile Unterknöringen, Großanhausen und Kleinanhausen werden mit Wasser des Zweckverbands Glöttgruppe versorgt. Die aktuellen Preise des Zweckverbands Glöttgruppe finden Sie unter folgenden Link:

www.zv-glöttgruppe.de (Wassergebühren)

Selbstverständlich steht/stehen Ihnen bei Fragen der/die im Bescheid genannten Mitarbeiter/in gerne telefonisch, per E-Mail, per Fax oder persönlich im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur Verfügung.




4. Anträge & weitere Informationen
zum Herunterladen

Bauwasserantrag

Antrag auf Bauwasseranschluss (PDF)

Erläuterung zur Vorgehensweise (PDF)

Fertigmeldung der Trinkwasseranlage (PDF)

Gartenwasserzähler

Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers (PDF)

Fertigmeldung der Trinkwasseranlage (PDF)

Merkblatt zum Einbau von Gartenwasserzählern - Teil 1 (PDF)

Merkblatt zum Einbau von Gartenwasserzählern - Teil 2 (PDF)

Leihvertrag

Leihvertrag (PDF)

Erläuterung zur Vorgehensweise (PDF)

Löschwassermenge

Antrag zur Überprüfung der Löschwassermenge (PDF)

Technische und allgemeine Informationen

Beschreibung Wasserzähler & Wasserzählerbügel (PDF)

Beschreibung eines Wasserfilters & einer Wasserzähleranlage (PDF)



5. Notdienst

Notdienst

6. Fragen und Antworten

Wasserzählerbügel

Wasserzählerbügel


Aufbau einer Wasserzähleranlage

Installationsschema Hauswasserzähler
  • 2. (optional) Schrägsitzventil nach DIN 3502
  • 3. Wasserzählerbügel
  • 4. Wasserzähler
  • 5. Längenausgleichsstück
  • 6. Schrägsitzventil mit Entleerung und integriertem, prüfbaren Rückflussverhinderer
  • 7. alternativ, separater prüfbarer Rückflussverhinderer
  • 8. Feinfilter (rückspülbar)
  • 9. Druckminderer

Wasserfilter

Kommen metallene Leitungen in der Trinkwasseranlage zum Einsatz, so schreiben die DIN 1988 / DVGW TRWI 1988 den Einbau eines Filters gemäß DIN 19632 mit einer unteren Durchlassweite von 80–120 µm unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung beziehungsweise der Wasserzähleranlage vor. Wird die Trinkwasseranlage mit Kunststoffleitungen errichtet, so soll ein Filter nach DIN 19632 eingebaut werden.

Die Stadt Burgau bittet alle Hauseigentümer und die stellvertretenden Hausverwaltungen ihren Hauswasseranschluss regelmäßig auf seine Funktionstüchtigkeit und den technischen Zustand zu prüfen.

Falls Sie hier Mängel oder Unstimmigkeiten entdecken, sollten Sie diese noch vor dem turnusmäßigen Wechsel der Wasseruhr durch eine Fachfirma reparieren beziehungsweise beheben lassen.

Wir bitten Sie, folgende Punkte zu kontrollieren:

  • Funktionieren Ihre Absperrventile (vor und nach der Wasseruhr)?
  • Entspricht Ihr Hauswasseranschluss beziehungsweise Ihre Zähleranlage den geltenden Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
  • Ist Ihre Wasseruhr / Ihre Zähleranlage gut zugänglich?

Falls Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten können, ist kein Handlungsbedarf nötig beziehungsweise       der Wasserzähler kann gewechselt werden.

Falls Sie Fragen mit "Nein" beantworten müssen, lassen Sie Ihre Trinkwasseranlage durch Fachpersonal begutachten und falls erforderlich reparieren.


Hinweise:

  • Lassen Sie notwendige Reparaturen an Ihrem Hausanschluss / Ihrer Zähleranlage vor einer Terminvereinbarung mit dem Wasserwerk von einem Fachmann ausfüllen.
  • Beauftragen Sie nur Fachleute / Installationsfirmen für eine Reparatur.
  • Kaufen Sie nur bei & über Fachfirmen / Fachhandel ein.
  • Achten Sie auf & verwenden Sie nur zugelassenes Material. (DVGW-geprüft / mit Prüfzeichen / für Trinkwasser geeignet)
  • Räumen Sie Ihren Wasserzähler frei, sodass dieser für die städtischen Mitarbeiter gut zugänglich ist. (...auch zu Ihrer Sicherheit!)

Erläuterung Ziffernblatt für Hauswasserzähler

Nach MID werden vier Messpunkte unterschieden:

  • Q1 Mindestdurchfluss (früher Qmin - Minimaldurchfluss)
  • Q2 Übergangsdurchfluss (früher Qtrenn - Trenndurchfluss)
  • Q3 Dauerdurchfluss (fürher Qn - Nenndurchfluss)
  • Q4 Überlastungsdurchfluss (früher Qmax - Maximaldurchfluss)

Bei der Grauwassernutzung wird das Wasser aus Dusche, Badewanne und Handwaschbecken in einer Grauwassernutzungsanlage gesammelt und zur weiteren Benutzung aufgearbeitet;
bei Regenwassernutzungsanlagen wird das Regenwasser weiterverwendet.  

Bitte bedenken Sie, dass diese Anlagen meldepflichtig sind. Das Formblatt hierfür finden Sie auf der Homepage der Stadt Burgau. Das Formblatt muss vom Installateur ausgefüllt, unterzeichnet und abgestempelt werden. Danach ist die „Fertigmeldung“ beim städtischen Wasserwerk beziehungsweise der Stadt Burgau abzugeben.

Um Ihnen einen gewünschten Abzug der Abwasserkosten gewähre zu können, sind geeichte Wasserzähler zwingend erforderlich. Diese lassen Sie von einem Installateur einbauen. Diese Anlagen müssen den aktuell geltenden technischen Regeln und Normen entsprechen; der Systemtrenner zwischen Trinkwasser - Grauwasser muss jährlich gewartet werden.

In den allermeisten Fällen lohnt sich dieser nicht. Das Wasser darf zum Gießen des Gartens aber nicht zur Befüllung von Pool-Anlagen verwendet werden.

Eigentümer, die Fragen haben, können sich gerne von einem Fachbetrieb beraten lassen oder sich zu folgenden Geschäftszeiten beim Wasserwerk der Stadt Burgau informieren:
  •  Montag - Donnerstag: 7:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
  •  Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr

Sie erreichen unser Wasserwerk telefonisch unter der 08222 / 411565 oder 0172 / 3750486.
Gerne nehmen wir Ihr Anliegen auch per E-Mail unter wasserwerk@stadt.burgau.de entgegen.