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1. Begrüßung
2. Einrichtung
3. Anmeldung
4. Aufnahmevoraussetzungen
5. Abmeldung
6. Ausschluss
7. Öffnungszeiten
8. Buchungszeiten
9. Erkrankungen / Fernbleiben
10. Aufsichtspflicht und Haftung / Unfallversicherung
11. Mitwirkungspflicht der Eltern
12. Gebühren
13. Gruppeneinteilung
14. Schließzeiten
15. Sonstiges
16. Ansprechpartner
17. Downloads & Links
1. Begrüßung
Liebe Eltern,
herzlich willkommen auf der zukünftigen Webseite der Kita-Mindelzwerge. Hiermit möchten wir Sie über die kommunale Einrichtung der Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Alter von 10 Monaten bis zum Schuleintritt informieren.
Unsere Kindertageseinrichtung dient der regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Die Einrichtung ist eine familienergänzende und beratende Einrichtung, die in Zusammenarbeit mit den Eltern einen Erziehungs- und Bildungsauftrag sowie die Gesamtentwicklung für noch nicht schulpflichtige Kinder erfüllen möchte. Die Förderung erfolgt nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz.
Die Stadt Burgau bietet den Erziehungsberechtigten ein differenziertes Betreuungsangebot von Kindertageseinrichtungen an. Als Träger der städtischen Einrichtungen legt die Stadt Burgau großen Wert auf einen guten Anstellungsschlüssel durch pädagogische Fachkräfte und qualifiziertes Personal. Durch Weiterbildung und Fortbildung wird unser Personal immer wieder neu geschult.
Für eine gegenseitige ergänzende Erziehung Ihres Kindes ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Erzieherinnen eine wesentliche Voraussetzung. Gerne steht Ihnen für auftretende Fragen und Probleme unser Fachpersonal bei Elterngesprächen zur Verfügung. Nutzen Sie auch die öffentlichen Veranstaltungen der Einrichtung, um Ihren Kindern einen Einblick und guten Start zu ermöglichen.
Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind in unserer Kindertagesstätte wohlfühlt und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Start des neuen Kindergartenjahres jeweils zum:
1. Werktag im September
(Trifft der 1. Werktag auf einen Freitag, kann der Beginn auf den darauffolgenden Montag verlegt werden.)
2. Einrichtungen
Adresse:
Kindertagesstätte „Mindelzwerge“,
Kapuzinerstraße 13
89331 Burgau
Telefon: 08222 / 5061
E-Mail: kita-mindelzwerge@stadt.burgau.de
Kinderkrippe:
Betreuung in der Kinderkrippe (2 Gruppen)
Kinder von 10 Monaten bis zu 3 Jahren
Kindergarten:
Betreuung im Kindergarten (7 Gruppen)
Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Die Kita Mindelzwerge
Elternbeirat 2022/2023
Funktion | Name | Gruppe |
---|---|---|
1. Vorsitzende: | Melanie Novotny | Eulengruppe |
2. Vorsitzender: | Marco Zimmermann | Bibergruppe |
Schriftführerin: | Barbara Fink | Rabengruppe |
Kassenwartin: | Christine Lehn | Raupengruppe |
Beisitzer: | Inka Jerchel | Fröschegruppe |
Beisitzer: | Christina Müller | Storchengruppe |
Beisitzer: | Caroline Egger | Storchengruppe |
Beisitzer: | Tobias Egerer | Storchengruppe |
Beisitzer: | Marie Luise Hanika | Mäusegruppe |
Beisitzer: | Ismet Cerit | Fischegruppe |
Beisitzer: | Carolin Endt | Schmetterlingsgruppe |
3. Anmeldung
Die Arbeit in unseren Einrichtungen richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (kurz BayKiBiG), den geltenden Satzungen der Stadt Burgau und der Benutzerordnung der Kita Mindelzwerge (wird derzeit überarbeitet). Die Benutzerordnung ist Bestandteil des Bildungs- und Betreuungsvertrages.
Informationen zur Anmeldung:
- 3.1
Soll ein Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung aufgenommen werden, bedarf es dazu einer Bedarfsanmeldung der Personensorgeberechtigten des Kindes, welche ausschließlich online über das Bürgerserviceportal der Stadt Burgau unter folgendem Link "Kitaplatz anmelden" möglich ist. - 3.2
Anmeldungen für das jeweilige neue Kita-Jahr, welches im September eines jeden Jahres beginnt, sind generell während der festgesetzten Anmeldefristen im Februar, über den in Unterpunkt 3.1 aufgeführten Link, möglich.
Unterjährige Bedarfsanmeldungen sind ganzjährig möglich und ebenfalls, über diesen in Unterpunkt 3.1 aufgeführten Link, online vorzunehmen. Eine ausführliche Anleitung zur Online-Bedarfsanmeldung finden Sie im Hilfebereich des Bürgerserviceportals der Stadt Burgau im Menüpunkt „Kitaplatz“. Die Anmeldefrist zur Aufnahme während des Jahres (unterjährige Bedarfsanmeldung) beträgt mindestens 3 Monate im Voraus.
Datenschutz:
Mit Anmeldung und Registrierung im Bürgerserviceportal und bei anschließender Online-Bedarfsanmeldung über den dortigen Menüpunkt „Kitaplatz“, stimmen Sie der entsprechenden Verarbeitung und Speicherung, von den dort zur Angabe notwendigen personenbezogenen Daten, zu. Ohne diese Zustimmung im Online-Portal ist eine Bedarfsanmeldung nicht möglich. Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer dort angegebenen Daten können Sie direkt im Online-Portal zur Bedarfsanmeldung vor der Zustimmung einsehen.
Bitte beachten Sie:
Die Kita Mindelzwerge bringt folgende Apps während Ihres Kita-Alltages zum Einsatz:
kitafino
Dienstleister für die Bestellung und Abrechnung des Mittagessens
Weitere Informationen zur kitafino-App
KidsFox
Der Kita-Messenger
(3 in 1: Messenger, digitaler Assistent und Organisation. Mit Cloud-Speicher, Video-Konferenz & Gruppenchats. Speziell für Kitas, Kindergärten und -krippen.)
Weitere Informationen zur KidsFox-App
4. Aufnahmevoraussetzungen
- Es werden nur Kinder aufgenommen, die zusammen mit ihren Erziehungsberechtigten ihren Hauptwohnsitz in Burgau und deren Stadtteile haben.
- Aufgenommen werden Kinder:
- Von 10 Monaten bis zum 3. Lebensjahr in die Kinderkrippe
- Vom 3. Lebensjahr bis zum Schulbeginn in den Kindergarten
Kinder die während des Jahres ihr 3. Lebensjahr vollenden, können nach Bedarf von der Kinderkrippe in den Kindergarten wechseln. Die Entscheidung obliegt dem Träger. - Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und ist online über das Bürgerserviceportal der Stadt Burgau im Menü „Kitaplatz“ online zu beantragen. Die Aufnahmebedingungen sind in der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau geregelt.
Ferner sollten folgende Nachweise vorliegen:
- Vorlage des Impfpasses (Masernschutzimpfung)
- Vorlage der letzten Früherkennungsuntersuchung (freiwillig)
- Ausgefüllter und unterzeichneter Betreuungsvertrag und deren Anlagen
- Einzugsermächtigung zwecks Gebührenabbuchung - Das durch den Betreuungsvertrag begründete Betreuungsverhältnis schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase des Kindes mit ein.
- Bei Kindern mit Eingliederungshilfe wird eine Probezeit von einem Monat vereinbart.
Auswärtige Kinder können grundsätzlich nicht aufgenommen werden. In dringenden Ausnahmefällen ist ein Antrag beim Träger zu stellen.
5. Abmeldung
Kündigung durch Personensorgeberechtigten:
- Eine Kündigung durch die Erziehungsberechtigten ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zulässig.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Während der letzten 3 Monate des Betreuungsjahres ist die Kündigung nur zum Ende des Kindergarten-/Krippenjahres zulässig. Das Betreuungsjahr beginnt am 1. September und endet mit dem 31. August des folgenden Jahres.
- Kinder, die während des Kindergartenjahres wegziehen, können längstens bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in der Einrichtung betreut werden.
- Kinder mit Eingliederungshilfe können ohne Einhaltung der Kündigungsfrist während der Probezeit abgemeldet werden.
- Einer Abmeldung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule wechselt.
6. Ausschluss
Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung wegen eines wichtigen Grundes ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
- Es innerhalb von drei Monaten insgesamt über zwei Wochen unentschuldigt gefehlt hat,
- es wiederholt nicht pünktlich gebracht oder abgeholt wurde,
- die Personensorgeberechtigten wiederholt und nachhaltig gegen Regelungen der Betreuungsvereinbarung verstoßen, insbesondere die vereinbarten Buchungszeiten nicht einhalten,
- das Kind aufgrund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährdet, insbesondere wenn eine heilpädagogische Behandlung angezeigt erscheint,
- bei einem Kind mit Eingliederungshilfe nach Beendigung der Probezeit der pädagogische Aufwand durch das Personal nicht geleistet werden kann,
- die Personensorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachgekommen sind,
- sonstige schwerwiegende Gründe im Verhalten des Kindes oder der Personensorgeberechtigten gegeben sind, die einen Ausschluss erforderlich machen.
Vor dem Ausschluss sind die Personensorgeberechtigten des Kindes und auf deren Antrag der Elternbeirat zu hören.
7. Öffnungszeiten
Die Einrichtungen sind von Montag bis Freitag geöffnet.
Die Rahmenöffnungszeiten in der Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ sind wie folgt:
- Kindergarten:
Montag – Donnerstag 07:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr – 15:00 Uhr - Kinderkrippe:
Montag – Freitag 07:00 Uhr – 15:00 Uhr
Eine Betreuungszeit außerhalb der angegebenen Zeiten ist grundsätzlich nicht möglich. Wir bitten Sie deshalb darauf zu achten, dass Ihr Kind rechtzeitig von der Einrichtung abgeholt wird. Sollte die Abholung Ihres Kindes des Öfteren zeitgemäß nicht eingehalten werden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Kind vom Besuch ausgeschlossen wird.
Angebotsformen im Kindergarten „Mindelzwerge“ für Kinder von 3 – 6 Jahren: |
||
Gruppennamen: | Wochentage: | Zeiten: |
Fische-Gruppe | Montag – Freitag | 07:30 Uhr – 14:00 Uhr |
Frösche-Gruppe |
Montag – Donnerstag Freitag |
07:00 Uhr – 16:00 Uhr 07:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Raben-Gruppe | Montag – Freitag | 07:30 Uhr – 15:00 Uhr |
Biber-Gruppe: | Montag – Freitag | 07:00 Uhr – 14:00 Uhr |
Schmetterlings-Gruppe | Montag – Freitag | 08:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Störche-Gruppe | Montag – Freitag | 08:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Eulen-Gruppe | Montag – Freitag | 07:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Angebotsformen in der Kinderkrippe „Mindelzwerge“ für Kinder von 10 Monaten - 3 Jahren: | ||
Gruppennamen: | Wochentage: | Zeiten: |
Raupen-Gruppe | Montag – Freitag | 07:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Mäuse-Gruppe | Montag – Freitag | 07:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Die Angebotsformen richten sich nach der Nachfrage der Eltern. Etwaige Änderungen sind dem Träger vorbehalten. Die Einteilung der Kinder in die Gruppen obliegt der KITA-Leitung.
8. Buchungszeiten
Folgende Buchungszeiten stehen im Kindergarten „Mindelzwerge“ zur Verfügung:
- 3 – 4 Stunden
- 4 – 5 Stunden
- 5 – 6 Stunden
- 6 – 7 Stunden
- 7 – 8 Stunden
- 8 – 9 Stunden
Folgende Buchungszeiten stehen in der Kinderkrippe „Mindelzwerge“ zur Verfügung:
- 3 – 4 Stunden
- 4 – 5 Stunden
- 5 – 6 Stunden
- 6 – 7 Stunden
- 7 – 8 Stunden
(Die Gesamtbuchungsstunden müssen einen Mindestzeitraum von wöchentlich 20 Stunden belegen.)
Buchungszeiten über die angegebenen Stundenzahlen hinaus können nicht gebucht werden.
Eine Änderung der gewählten Buchungszeiten ist nur in begründeten Ausnahmen jeweils zum Monatsanfang unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zulässig und bedarf einer neuen schriftlichen Vereinbarung. Eine Änderung der Buchungsstunden kann nur insoweit genehmigt werden, sofern der Personal- und Fachkräfteschlüssel dadurch nicht gefährdet wird und Plätze vorhanden sind. Die Leitung der Kindertagesstätte darf eine Buchungsänderung zurückweisen. Ab den Monaten Juni, Juli und August können Änderungen der Buchungszeiten nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden und bedürfen einer vorherigen Rücksprache mit der Kita-Leitung.
9. Erkrankungen / Fernbleiben
Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere zur Meldepflicht, dem Besuchsverbot beziehungsweise der Wiederaufnahme eines Kindes nach Krankheit, ist das Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG), als Anhang im Bildungs- und Betreuungsvertrag, maßgebend.
- Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Betreuungseinrichtung während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Die Personensorgeberechtigten sind nach § 34 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, das Auftreten oder den Verdacht des Auftretens von in § 34 Absatz 1 bis 3 IfSG genannten Krankheiten oder den Befall mit Läusen unverzüglich der Kindertageseinrichtung mitzuteilen. Bei unklaren Verhältnissen, chronisch kranken Kindern oder immer wieder auftretenden Krankheiten kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
- Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen die Kindertagesstätte nicht betreten.
- Erzieherinnen haben keine medizinische Ausbildung und sind nicht verpflichtet, kranken Kindern Medikamente zu verabreichen. Medikamente werden deshalb in der Kindertagesstätte grundsätzlich nicht verabreicht.
Nur in besonderen, unumgänglichen Einzelfällen können Notfallmedikamente verabreicht werden. Dieses ist im Einzelfall mit den Personensorgeberechtigten gesondert durch ein Verabreichungsformular zu vereinbaren und durch Unterschrift zu bestätigen. In diesen Fällen werden Medikamente nur mit ärztlicher Bescheinigung und in Absprache mit dem Arzt verabreicht. Die Medikamente sind persönlich an die Mitarbeiter zu übergeben und müssen mit dem Namen des Kindes und genauer Dosierung versehen sein. Die Mitarbeiter können eine Verabreichung ablehnen.
Antibiotika stellt kein Notfallmedikament dar. Die Erziehungsberechtigten stellen die Erzieherinnen für den Fall gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Schädigungen des Kindes in Zusammenhang mit der Verabreichung von Medikamenten, der Anwendung von Verordnungen, der Messung von Körperfunktionen oder der Überwachung von Diäten von aller Haftung frei. - Die Personensorgeberechtigten sind dafür verantwortlich, dass alle Personen, die im Notfall zu benachrichtigen sind, aktuell in einer Liste geführt werden.
10. Aufsichtspflicht und Haftung / Unfallversicherung
- Der Weg zur und von der Kindertagesstätte liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten.
- Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Begrüßung des Kindes durch das zuständige pädagogische Personal. Die Aufsichtspflicht endet spätestens zum Zeitpunkt der Schließung der Einrichtung mit der persönlichen Verabschiedung des Kindes durch das pädagogische Personal.
Die Erzieherinnen sind schriftlich darüber zu informieren, von wem das Kind abgeholt wird. Die Personen müssen mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 3 Jahren dürfen nur von Erwachsenen gebracht und abgeholt werden. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass der Vordruck der abholberechtigten Personen jederzeit aktuell geführt ist und dass Kinder von unbekannten abholberechtigten Personen nur durch Vorlage eines schriftlichen Personaldokumentes übergeben werden.
Die Kinder sind durch gesetzliche Regelung gegen Unfall versichert:
- Auf dem direkten Weg zur und von der Kindertageseinrichtung
(Wegeverletzungen sind der Leitung umgehend zu melden) - Während des Aufenthaltes und während allen Veranstaltungen der Einrichtung auch außerhalb des Grundstückes (bei Spaziergängen, Ausflüge etc.)
- Kinder, deren Betreuungsvertrag endet, dürfen die Einrichtung nur in Begleitung von den Erziehungsberechtigen oder abholberechtigten Personen betreten. Die Aufsichtspflicht und Haftung liegt hier ausschließlich im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten.
- Für Garderobe, Fahrräder und mitgebrachtes Spielzeug übernimmt die Einrichtung keine Haftung. Die Eltern haften bei einer Beschädigung von Eigentum Dritter durch ihr Kind, sofern keine Aufsichtspflichtverletzung durch das Erzieherpersonal vorliegt.
Achtung:
Bei Festen und Feiern in der Kindertageseinrichtung sowie anderen öffentlichen Veranstaltungen, die von der Einrichtung organisiert, jedoch von Erziehungsberechtigten besucht und begleitet werden (wie zum Beispiel Tag der offenen Tür, Martinsumzug, Sommerfest, Faschingsumzug etc.), obliegt die Aufsicht über die Kinder bei den Erziehungsberechtigten.
11. Mitwirkungspflicht der Eltern
Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, jegliche Veränderung von familiären Verhältnissen, die Einfluss auf den Rechtsspruch oder den Elternbeitrag des zu betreuenden Kindes haben, dem Träger unverzüglich mitzuteilen. Sofern bereits eine Beitragsermäßigung in Höhe des staatlichen Zuschusses durch einen anderen Träger gewährt wurde, ist dies der neuen Kindertageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Ferner sind die Eltern verpflichtet, bei Bezug von Betreuungsgeld alle anspruchserheblichen Änderungen bei Eintritt in die Kita der zuständigen Stelle mitzuteilen. Entsteht dem Träger aus der nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Mitteilung der vorgenannten Pflichten ein wirtschaftlicher Nachteil, so kommen die Eltern für den wirtschaftlichen Nachteil in voller Höhe auf. Für Kinder die vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder vorzeitig eingeschult werden, ist ein Nachweis in Kopie vorzulegen.
Der Antrag auf vorzeitige Einschulung sollte bis 30. September des Kindergartenjahres gestellt werden. Eine spätere Antragstellung bewirkt, dass die Auszahlung des Elternbeitragszuschusses erst ab dem Monat der Antragstellung erfolgt.
12. Gebühren
Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten. Dabei ist es unerheblich, ob diese im Erhebungszeitraum die Kindertagesstätte tatsächlich besuchen oder nicht. Im vollen Kalenderjahr sind Gebühren für 12 Monate zu entrichten.
Schließtage, Eingewöhnungszeiten und Ferienzeiten sind ebenfalls gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden bis spätestens 15. eines jeden Monats im Voraus von Ihrem Konto abgebucht. Eine entsprechende Einzugsermächtigung ist durch den Gebührenschuldner zu erteilen.
Sind die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages mehr als einen Monat im Rückstand, verliert das Kind das Anrecht auf einen Betreuungsplatz.
Die Gebühren werden auf Antrag bei entsprechenden Einkommensverhältnissen vom Kreisjugendamt des Landkreises Günzburg übernommen.
Anträge sind bei der Leitung unserer Kindertageseinrichtung erhältlich.
Benutzungsgebühren:
Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren, gestaffelt nach Buchungszeiten erhoben:
Für alle Kinder unter 3 Jahren: | |
Buchungsstunden | Euro |
bis 4 Stunden | 150,00 Euro |
bis 5 Stunden | 170,00 Euro |
bis 6 Stunden | 190,00 Euro |
bis 7 Stunden | 220,00 Euro |
bis 8 Stunden | 240,00 Euro |
bis 9 Stunden | 260,00 Euro |
Für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr: | |
Buchungsstunden |
Euro |
bis 4 Stunden | 80,00 Euro |
bis 5 Stunden | 90,00 Euro |
bis 6 Stunden | 100,00 Euro |
bis 7 Stunden | 120,00 Euro |
bis 8 Stunden | 130,00 Euro |
bis 9 Stunden | 140,00 Euro |
Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben und sind auch während der Schließtage zu bezahlen.
(Die Gebühren sind bindend für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau.)
Ermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die städtische Kindertageseinrichtung, wird die Grundgebühr für das zweite Kind um 25% und für das dritte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt.
Die Ermäßigung erfolgt jeweils auf den geringsten Elternbeitrag der gewählten Buchungsstunden.
Zusätzliche staatliche Leistungen:
- Kinder unter 3 Jahre:
Der Freistaat Bayern hat zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100,00 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum ab dem auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes nachfolgenden Kalendermonat bis 31. August des Kalenderjahres gewährt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Ein Antrag der Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ist erforderlich.
Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Webseite des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de zur Verfügung.
Die Auszahlung erfolgt direkt an die Antragsteller.
Beispiel:
Besucht ein Kind (unter 3 Jahre), die Tageseinrichtung mit einer täglichen Buchungszeit von 6-7 Stunden, ergibt sich eine Betreuungsgebühr von 220,00 €.
Die Eltern müssen die gesamte Gebühr in Höhe von 220,00 € bezahlen, haben jedoch die Möglichkeit das Krippengeld beim Freistaat zu beantragen und somit einen Zuschuss von bis zu 100,00 € zu erhalten.
- Kinder über 3 Jahre:
Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Die Auszahlung erfolgt an die Gemeinden im Rahmen der kindbezogenen Förderung. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Beispiel:
Besucht ein Kind (über 3 Jahre), für das die o.g. Förderung zutrifft, die Tageseinrichtung mit einer täglichen Buchungszeit von 6-7 Stunden, ergibt sich eine Betreuungsgebühr von 120,00 €. Abzüglich der staatlichen Förderung müssen die Eltern einen Anteil von 20,00 € bezahlen.
13. Gruppeneinteilung
Gruppenfestlegung/Gruppenwechsel:
Die Einteilung der Kinder in die verschiedenen Gruppen erfolgt in den Kindertageseinrichtungen. Elternwünsche können nur insoweit berücksichtigt werden, als Plätze und Personal zur Verfügung stehen.
Eine Änderung der Tarifgruppe/Buchungszeit kann einen Gruppenwechsel zur Folge haben. Es ist deshalb beim Ausfüllen der Anmeldung darauf zu achten, welcher Zeitraum der Betreuung für Ihr Kind angemessen ist.
Sollte ein Wechsel unumgänglich sein, so ist dieser schriftlich durch eine Änderungsmeldung zu beantragen. Änderungen sind jeweils zum Monatsanfang unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zulässig.
14. Schließzeiten
Die Schließzeiten werden jeweils von jeder Einrichtung in Absprache mit dem Elternbeirat und der Gesamtleitung festgelegt. Eine Schließzeit bis zu 30 Tagen im Jahr sowie eine Teamfortbildung von bis zu 5 Tagen jährlich entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert.
Schließzeiten im Kita-Jahr 2022/2023 | ||
---|---|---|
Art | Anzahl Werktage | Datum |
Betriebsausflug: | 1 |
07.10.2022 |
Herbstferien: |
1 |
31.10.2022 |
Weihnachten: Ferien |
5 |
23.12.2022 – 31.12.2022 |
Fasching: Ferien |
3 | 17.02.2023 - 21.02.2023 Kita geschlossen |
Pfingsten*: Ferien |
4 |
05.06.2023 – 09.06.2023 |
*Betreuung in der Kindertagesstätte Purzelbaum in Unterknöringen vom 05.06.2023 – 09.06.2023 mit verbindlicher Anmeldung |
||
Betriebsausflug: | 1 | Termin steht noch nicht fest Kita geschlossen |
Sommer**: Ferien |
15 |
07.08.2023 – 28.08.2023 |
**Betreuung in der Kindertagesstätte Purzelbaum in Unterknöringen vom 22.08.2023 – 28.08.2023 mit verbindlicher Anmeldung |
15. Sonstiges
Beim Eintritt in den Kindergarten hat das Kind insbesondere mitzubringen:
- Feste Hausschuhe (keine Pantoffel oder Holzschuhe)
- Turnbeutel mit T-Shirt / Leggings / Turnschuhe
- Papiertaschentücher
- Brotzeittasche
- Vorlage der letzten Früherkennungsuntersuchung (U-Heft) – freiwillig
- Nachweis - Masernschutzimpfung
Beim Eintritt in die Kinderkrippe hat das Kind insbesondere folgendes mitzubringen:
- Kleidung zum Wechseln
- Windeln, Hygiene- und Pflegeprodukte
- Bettzeug und Matratzenbezüge
- Wetterabhängige Kleidung
- Hausschuhe oder rutschfeste Socken
- Trinkbecher
- Vorlage der letzten Früherkennungsuntersuchung (U-Heft) – freiwillig
- Nachweis Masernschutzimpfung (wenn vorhanden)
Ferner bitten wir Sie, uns Änderungen von persönlichen Angaben, wie Adresse, Telefonnummer und so weiter, umgehend mitzuteilen. Es ist uns wichtig, Sie im Notfall sofort erreichen zu können.
16. Ansprechpartner
Kita „Mindelzwerge":
- Leitung: Frau Beate Wagner
Telefon: 08222 / 5061 - Vertretung: Frau Iris Offenwanger
Telefon: 08222 / 411467
E-Mail: kita-mindelzwerge@stadt.burgau.de
Verwaltung Stadt Burgau:
- Kämmerer: Herr Tobias Menz
Telefon: 08222 / 4006-30
E-Mail: menz@burgau.de - Sachbearbeitung: Frau Romina Ditschek
Telefon: 08222 / 4006-38
E-Mail: ditschek@burgau.de
17. Downloads & Links
Elterninfo - Gebührenordnung Stand 2021 (PDF)
Konzeption - Kita Mindelzwerge (PDF)
Schutzkonzept (PDF)