Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB): Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ im Stadtteil Großanhausen 


STADT BURGAU 
7.13/23.23Blo 

Mitteilung der Stadt Burgau Burgauer Stadtwappen


Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau im Rahmen
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ im Stadtteil Großanhausen 
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ im Stadtteil Großanhausen, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau zu ändern.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist mit dem Plangebiet des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ identisch und liegt ca. 1 km südlich von Großanhausen, abgegrenzt durch die Autobahn A 8 bzw. 400 m nördlich von Hammerstetten. Es umfasst folgende Grundstücke: Flurnummer 379/20 (teilweise) und 379/19 (teilweise) jeweils der Gemarkung Großanhausen

Der Änderungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt.


Lageplan

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Absatz 2 Nummer 8 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ mit dazugehörigen Grünflächen vorgesehen.

Im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau sind in diesem Bereich Grünflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Daher wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB geändert.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierzu in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 die Vorentwurfsplanung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der jeweiligen Fassung vom 21.11.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.11.2023 liegt in der Zeit

vom Montag, 18.12.2023 bis einschließlich Freitag, 26.01.2024 

im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind ergänzend auch unter der Rubrik Bauleitplanung veröffentlicht.


Hinweis:

Es wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der Einsichtnahme des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ im Internet Gebrauch zu machen.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt- Rechtsbehelfsgesetztes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Absatz 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Burgau, 04.12.2023 
STADT BURGAU


Martin Brenner 
Erster Bürgermeister