Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB): Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nußlacherhof 4“ im Stadtteil  Großanhausen 


STADT BURGAU 
7.13/24.23Blo 

Mitteilung der Stadt BurgauBurgauer Stadtwappen


Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nußlacherhof 4“ im Stadtteil Großanhausen 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 im Parallelverfahren



1. Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Hofstelle Nußlacherhof 4 auszustellen. Dieser soll die Bezeichnung „Nußlacherhof 4“ erhalten.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ hat eine Fläche von rund 1,4 ha. Das Gebiet umfasst folgende Grundstücke: Flurnummer 379/20 (teilweise) und Flurnummer 379/19 (Teilweise) jeweils der Gemarkung Großanhausen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (maßstabslos) dargestellt.

Lageplan


Anlass der Planung ist, dass die bestehende Hofstelle um eine Bergehalle ergänzt werden soll, um die Maschinen und Geräte des landwirtschaftlichen Betriebes und vor allem auch Futter für die Pferde lagern zu können.

Um die Hofstelle Nußlacherhof 4 insgesamt städtebaulich zu ordnen als auch die geplante Bergehalle zu ermöglichen, ist es erforderlich, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszustellen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Reiterhof“ nach § 11 Absatz 2 Nummer 8 BauVNO ausgewiesen werden. Für das Sondergebiet wird in den textlichen Festsetzungen bestimmt, dass alle baulichen Anlagen, die für den Betrieb der Reitanlage erforderlich sind, zulässig sind.

Gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burgau im sogenannten Parallelverfahren geändert.

Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung wurde das Planungsbüro Möhle- Berchtenbreiter aus Nördlingen / Grosselfingen in Kooperation mit dem Planungsbüro Sing aus Meitingen beauftragt.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.


2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ mit Begründung in der Fassung vom 21.11.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB bestimmt.


3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.11.2023 liegt in der Zeit

vom Montag, 18.12.2023 bis einschließlich Freitag, 26.01.2024,

im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind ergänzend auch im Internet unter der Rubrik Bauleitplanung veröffentlicht.


Hinweis:

Es wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der Einsichtnahme des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ im Internet Gebrauch zu machen.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-
Rechtsbehelfsgesetztes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Absatz 3 BauGB).


4. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Burgau, 04.12.2023
STADT BURGAU

Martin Brenner 
Erster Bürgermeister