Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung



Liebe Eltern aufgepasst!

Wir freuen uns, dass Sie Ihren Nachwuchs an einer unserer örtlichen Betreuungseinrichtungen anmelden wollen. Um Ihnen die Betreuungsplatzsuche und anschließende Anmeldung zu erleichtern, bieten wir Ihnen ein moderneres und datenschutzkonformes Online-Anmeldeverfahren für die Vergabe von Kitaplätzen an.

Und so geht´s

  • 1. Zum Online-Anmeldeverfahren
    Über nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zum Anmelde-Portal: 

    Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung

  • 2. Registrieren
    Um die Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung nutzen zu können, benötigen Sie zunächst ein BayernID-Konto. Den Link zur Registrierung bzw. Anmeldung finden Sie im unter Punkt "1. Zum Online-Anmeldeverfahren"  verlinkten Anmelde-Portal.

    Wichtig!
    Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten zu Ihrem BayernID-Konto stets gut und sicher auf!  


  • 3. Wunscheinrichtung festlegen
    Nach erfolgreicher Registrierung können Sie direkt mit der Bedarfsanmeldung beginnen und auch Ihre Wunscheinrichtung hinterlegen. Bitte wählen Sie in jedem Fall alternative Betreuungseinrichtungen aus, denn ob Ihr Nachwuchs in der von Ihnen gewählten Wunscheinrichtung letztendlich auch einen Betreuungsplatz erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Nach welchen Regelungen erfolgt die Aufnahme".


  • 4. Eingabe Daten
    Hinterlegen Sie im Portal die dort erforderlichen Daten um die Online-Bedarfsanmeldung abschließen zu können.

  • 5. Abschicken und Erhalt der Bestätigung
    Nach erfolgreicher Online-Bedarfsanmeldung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Diese finden Sie in Ihrem Postfach Ihres BayernID-Kontos. Durch Ihre Registrierung haben Sie nun dauerhaft Zugriff auf Ihr persönliches Postfach. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Nachricht in Ihrem Postfach eingeht.

    Bitte beachten Sie:
    Die Rückmeldung bezüglich Ihrer Bedarfsanmeldung erfolgt ausschließlich über Ihr Postfach Ihres BayernID-Kontos. Bitte bewahren Sie daher Ihre Zugangsdaten, welche Sie bei der Registrierung hinterlegt haben, stets gut und sicher auf. Eine Rückmeldung auf andere Art (z.B. Telefon, Post o.Ä.) findet nicht statt! Bitte kontrollieren Sie daher nach erfolgreicher Bedarfsanmeldung Ihres Nachwuchses selbstständig und regelmäßig Ihr Postfach Ihres BayernID-Kontos:

    Hier gelangen Sie zum Postfach Ihres BayernID-Kontos:
    Postfach 


Wann können Sie Ihren Nachwuchs anmelden?

Kitajahr 2024/2025

(Beginnt: Anfang September 2024)

Ihren Bedarf für das kommende Betreuungsjahr können Sie bis einschließlich 29.02.2024 anmelden.
Nach diesem offiziellen Stichtag werden die Plätze verteilt und  Sie erhalten bis Anfang Mai eine Benachrichtigung.
    
Bitte beachten Sie:
Anmeldungen die nach diesem Termin eingehen werden nachrangig behandelt.



Kitajahr 2023/2024

(Aktuelles, laufendes Kitajahr)

Bedarfsanmeldungen für das bereits laufende Kitajahr,  können jederzeit über unser Online-Portal vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zur Aufnahme während des Jahres mindestens 3 Monate im Voraus beträgt.





Nach welchen Regelungen erfolgt die Aufnahme? 

Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die Stadt Burgau im Einvernehmen mit der jeweiligen Leitung der Kindertageseinrichtung. Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Bedarfsanmeldungen für das jeweilig kommende, neue Kitajahr, die bis zum geltenden  Anmelde-Stichtag im Frühjahr eines jeden Jahres eingehen, werden unabhängig von der Reihenfolge der Antragstellung berücksichtigt. Für diese Bedarfsanmeldungen gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ somit nicht.

Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl der Burgauer Kinder nach folgenden Dringlichkeitsstufen* getroffen:

  • Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden
  • Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind
  • Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden
  • Kinder, die im Interesse einer sozialen Integration der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bedürfen
  • Kinder, deren Geschwister bereits eine Einrichtung besuchen, bekommen aufgrund der organisatorischen Vereinfachung für Familien eine vorrangige Platzvergabe in der Einrichtung, welche vom Geschwisterkind bereits besucht wird

(*Zum Nachweis der Dringlichkeit sind auf Anforderung entsprechende Belege beizubringen)


Nicht aufgenommene Kinder werden in eine Vormerkliste eingetragen.

Es werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben.




Unsere örtlichen Betreuungseinrichtung im Überblick

Fragen und Antworten (FAQ´s)