Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB): „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“


STADT BURGAU 
7.13/03.23HEI 


Mitteilung der Stadt Burgau

Burgauer Stadtwappen




Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ Bekanntmachung des Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschlusses sowie der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB


1. Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat am 28.02.2023 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB 
beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB, wodurch von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen.

Die Planung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines gewerblichen Vorhabens.

Der räumliche Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ist in beiliegendem Lageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 1.260 m².

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Flurnummer 4771/5, Gemarkung Burgau. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch gewerbliche Nutzungen, im Süden durch die Augsburger  Straße, gewerbliche Nutzungen und Einzelhandelsbetriebe und im Westen durch gewerbliche Nutzungen begrenzt.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung


2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ in der Fassung vom 28.02.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
„Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ wird durch die zeichnerische Darstellung der Planzeichnung (Teil A) gemäß Planeinschrieb festgesetzt. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches gelten die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Teil A, Teil B und Teil D). Der Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil D) ist gemäß § 12 Absatz 3 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.


3. Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ in der Fassung vom 28.02.2023, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise), Teil C (Begründung) und Teil D (Vorhaben- und Erschließungsplan) liegt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit

vom Dienstag, 28.03.2023 bis einschließlich Montag, 01.05.2023,

im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung,  Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Hinweis: 
Es wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der Einsichtnahme des Entwurfs des Bebauungsplans im Internet Gebrauch zu machen.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der 
Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Burgau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen 
Informationen
Verfasser Themen
Natur- und Artenschutz Kling Consult GmbH (Textliche 
Festsetzungen Teil B und Begründung Teil C)
Artenschutzrechtliche 
Vermeidungsmaßnahmen, Fallenwirkung, Insektenfreundliche Beleuchtung, Ökologische Baubegleitung, Baufeldfreimachung, Rodung,  Abriss, Pflanzungen, Grün- und Vegetationsflächen, Wasserdurchlässigkeit,  Versickerung, Boden- und Grundwasserschutz
Immissionsschutz Kling Consult GmbH (Textliche 
Festsetzungen Teil B und Begründung Teil C)
Verkehrslärm, Gewerbelärm
Flächeninanspruchnahme Kling Consult GmbH 
(Begründung Teil C)
Planungs- und Standortalternativen
Umweltbelange Kling Consult GmbH 
(Begründung Teil C)
Schutzgebiete, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet über das zentrale Internetportal 
des Freistaats Bayern unter

Bauleitpläne Bayern

veröffentlicht.


3. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Burgau, 16.03.2023
STADT BURGAU

Martin Brenner 
Erster Bürgermeister