Kinderkrippe

Die Kinderkrippe der Kita Purzelbaum heißt Sie herzlichen Willkommen!
Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen unserer Kinderkrippe zusammengefasst.

 

Öffnungszeiten

Rahmenöffnungszeiten unserer Kinderkrippe:
Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr



Betreuungsangebot

In unsrer Krippe werden generell Kinder von 10 Monaten bis zum 3. Lebensjahr aufgenommen. In der Kinderkrippe gibt es derzeit zwei Gruppen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten:

  • Marienkäfer-Gruppe:
    Montag - Freitag, jeweils von 07:00 Uhr – 14:00 Uhr
  • Bienen-Gruppe:
    Montag - Freitag, jeweils von  07:00 Uhr – 15:00 Uhr




Buchungszeiten

In der Kinderkrippe stehen Ihnen folgende Buchungszeiten pro Tag zur Auswahl:

  • 4 Stunden
  • 4 – 5 Stunden
  • 5 – 6 Stunden
  • 6 – 7 Stunden
  • 7 – 8 Stunden

Bitte beachten Sie

Die von Ihnen gewünschten Tages-Buchungszeiten müssen pro Woche in Summe mindestens 20 Stunden ergeben!

Änderungen der Buchungszeit

Eine Änderung der gewählten Buchungszeiten ist nur zum Monatsanfang unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zulässig und bedarf einer neuen, schriftlichen Vereinbarung. Eine Änderung der Buchungsstunden kann nur insoweit genehmigt werden, sofern der Personal- und Fachkräfteschlüssel dadurch nicht gefährdet wird und Plätze vorhanden sind. Die Leitung der Kindertagesstätte darf eine Buchungsänderung zurückweisen. Ab den Monaten Juni, Juli und August können Änderungen der Buchungszeiten nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden und bedürfen einer vorherigen Rücksprache mit der Kita-Leitung. Die 2. Umbuchung sowie jede weitere Umbuchung innerhalb eines Kitajahres ist gebührenpflichtig.




Gebühren

Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten. Dabei ist es unerheblich, ob diese im Erhebungszeitraum die Kindertagesstätte tatsächlich besuchen oder nicht. Im vollen Kalenderjahr sind Gebühren für 12 Monate zu entrichten. Schließtage, Eingewöhnungszeiten und Ferienzeiten sind ebenfalls gebührenpflichtig. Die Gebühren werden spätestens bis zum 15. eines jeden Monats im Voraus von Ihrem Konto abgebucht. Eine entsprechende Einzugsermächtigung ist durch den Gebührenschuldner zu erteilen.

Sind die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages mehr als einen Monat im Rückstand, verliert das Kind das Anrecht auf einen Betreuungsplatz.

Die Gebühren werden auf Antrag bei entsprechenden Einkommensverhältnissen vom Kreisjugendamt des Landkreises Günzburg übernommen. Anträge sind bei der Leitung unserer Kindertageseinrichtung erhältlich.

Benutzungsgebühren Für Kinder unter 3 Jahren

Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren, gestaffelt nach Buchungszeiten erhoben:

Durchschnittliche Buchungszeit im Monat Euro
4 Stunden 150,00
bis 5 Stunden 170,00
bis 6 Stunden 190,00
bis 7 Stunden 220,00
bis 8 Stunden 240,00

Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben und sind auch während der Schließtage zu bezahlen. Die Gebühren sind bindend für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau.

Ermäßigung

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die städtische Kindertageseinrichtung, wird die Grundgebühr für das zweite Kind um 25 % und für das dritte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Ermäßigung erfolgt jeweils auf den geringsten Elternbeitrag der gewählten Buchungsstunden.

Zusätzliche staatliche Leistungen für Kinder unter 3 Jahren

Der Freistaat Bayern hat zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100,00 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum ab dem auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes nachfolgenden Kalendermonat bis 31. August des Kalenderjahres gewährt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Ein Antrag der Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ist erforderlich. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Webseite des ZBFS zur Verfügung:

Zur Webseite des ZBFS

Die Auszahlung erfolgt direkt an die Antragsteller.

Beispiel:
Besucht ein Kind (unter 3 Jahre), die Tageseinrichtung mit einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit von 6-7 Stunden im Monat, ergibt sich eine Betreuungsgebühr von 220,00 €. Die Eltern müssen die gesamte Gebühr in Höhe von 220,00 € bezahlen, haben jedoch die Möglichkeit das Krippengeld beim Freistaat zu beantragen und somit einen Zuschuss von bis zu 100,00 € zu erhalten.




Anmeldung

Alle aktuellen Informationen  zum Thema "Anmeldung" finden Sie unter nachfolgendem Link: 

Kitaplatz-Bedarfsanmeldung





Weitere Informationen

Weitere Informationen stehen Ihnen auf auf unserer Seite "Die Kita" zur Verfügung. Dort finden Sie unter den Menüpunkten "Allgemeines" und  "Weitere Informationen"  unsere aktuelle Benutzerordnung, Kontaktdaten, eine Übersicht über unsere jährlichen Schließzeiten und vieles Mehr:

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